Ihre rechtliche Sicherheit liegt uns am Herzen.
APS ist im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Wir sind Mitglied der IHK Stuttgart, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und im Arbeitgeberverband GVP. Unsere Mitarbeiter werden nach dem Tarif der IGZ/DGB entlohnt.
Aus diesem Grunde finden Sie hier die entsprechenden Dokumente, welche Sie sich im PDF-Format herunterladen können zur Speicherung auf Ihrem System oder zum Ausgeben mit Ihrem Drucker.
Gerne reichen wir Ihnen sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger nach.